Seit Januar 2024 sieht die 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung vor, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ihre erstellten Lösungsmittelbilanzen durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen lassen, sofern dieses Konzept für den Nachweis der Einhaltung emissionsbegrenzender Anforderungen gewählt wurde. Für neue oder wesentlich geänderte Anlagen gilt diese Anforderung bereits jetzt; für bestehende Anlagen gilt die Verpflichtung ab 2027.

Da bisher nur sehr wenige Sachverständige bestellt worden sind, biete ich meine Leistungen an, damit die betroffenen Betriebe ihrer Verpflichtung nachkommen können und der Weiterbetrieb von Anlagen nicht infrage gestellt wird.

Erstelle deine eigene Website mit Webador